AGB der launchlabs _ ALT

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

launchlabs GmbH, Leuschnerdamm 13, 10999 Berlin

Geschäftsführer: Simon Blake, Dr. Simon Springmann

Email: hello@launchlabs.de, Telefon: 030 201 693 950

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), Aktenzeichen: HRB 140825B

Allgemeine Geschäftsbedingungen launchlabs GmbH („launchlabs“) für den Betrieb von kreativen Arbeitsräumen und die Erbringung von Beratungsleistungen in der innovativen Organisationsentwicklung. Ziel ist die Befähigung von Unternehmen in der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen. Basis der Leistungen und Arbeitsweise bilden die fundierten Methodenkenntnisse in Design Thinking und Lean Management. Die launchlabs GmbH ermöglicht es Unternehmen, agil, dynamisch und innovativ zu arbeiten wie bahnbrechende Start-Ups und eine inter-  und multidisziplinäre Arbeitsweise zu implementieren.

§1 Allgemein

Die Einzelheiten unserer Leistungserbringung werden in unserem Angebotsschreiben festgelegt. Soweit dort keine speziellere Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen dieser AGB oder subsidiär die gesetzlichen Regelungen.

§2 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung sämtlicher durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach Aufwand zu dem verhandelten Tagessatz, jeweils, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Eine Rechnung gilt drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen.

(2) Verzugszinsen werden in Höhe von 9 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist dennoch möglich. Die Kosten für eine Mahnung betragen pauschal 12,50 Euro.

(3) Andere Vergütungsmodalitäten können in den jeweiligen Beauftragungen vereinbart werden. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen ist launchlabs berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

(4) Die Zahlung hat ausschließlich auf das Firmenkonto zu erfolgen. Andere Zahlungsweisen bedürfen der schriftlichen Absprache.

(5) Solange und soweit launchlabs noch offene Forderungen gegen den Vertragspartner hat, behält sie sich ein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen des Vertragspartners vor, die in ihrem Besitz sind.

(6) Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind, ist nicht zulässig.

(7) Bei Einsätzen oder Terminen außerhalb des Firmensitzes von launchlabs werden Reisekosten nach tatsächlichen Auslagen geltend gemacht.

§3 Stornofristen

(1) launchlabs ist bestrebt, sämtliche Terminwünsche zu ermöglichen. Daher müssen wir leider Stornogebühren erheben, wenn ein Facilitation-Termin vonseiten des Kunden verlegt oder storniert wird. Im Falle einer Stornierung bis zu 31 Tage vor der vereinbarten Facilitation ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Stornierungsgebühren:

  • 30-15 Tage vorher: 50% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig
  • 14-8 Tage vorher: 75% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig
  • 7-0 Tage: 100% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig

(2) Jede Stornierung ist schriftlich an launchlabs zu senden. Für die Einordnung der eingehaltenen Frist gilt der tatsächliche Zugang bei launchlabs und nicht die Absendung.

§4 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die den launchlabs die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen launchlabs mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§5 Krankheitsausfall 

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein launchlabs Facilitator (Berater) aus Krankheitsgründen ausfällt, bemühen sich die launchlabs, für einen angemessenen Ersatz zu sorgen, z.B. einen alternativen Facilitator, einen alternativen Termin oder ggf. eine Remote-Session (d.h. online bzw. telefonisch). Schlagen sämtliche Bemühungen fehl, steht sowohl launchlabs als auch den Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

§6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Jeder uns erteilte Auftrag, der kein ausschließlicher Dienstvertrag ist, ein schöpferischer Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten and diesen schöpferischen Werkleistungen gerichtet ist.

(2) Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass das geistige Eigentum an den vertragsgegenständlichen Werken (inklusive Entwürfen, Rohversionen, etc.), und insbesondere alle Rechte des Schöpfers bzw. Erfinders, bei launchlabs verbleiben. Ohne launchlabs vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen keine Änderungen am Werk, noch Reproduktion des Werkes vorgenommen werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

(3) Sollten aus der Zusammenarbeit solche kreativen Ergebnisse entstehen, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, Werke, Kennzeichen, technische oder ästhetische Neuheiten zur Serienreife zu entwickeln, zu registrieren oder sonst wirtschaftlich auszuwerten, so verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, launchlabs in diese weitere Entwicklung und Auswertung vertraglich mit einzubeziehen bzw. launchlabs eine weitere Kooperation verbindlich anzubieten, umfänglich Auskunft zu erteilen und launchlabs angemessen für jede künftige Verwertung zu vergüten.

(4) Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Nutzungsumfang verwertet werden. Weitergehende Nutzungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung möglich. In diesen Fällen sind wir berechtigt, zusätzliche angemessene Nutzungshonorare zu fordern.

(5) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf daher der schriftlichen Vereinbarung. Die Rechtsübertragung steht jedoch unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vertragsgegenständlichen Vergütung durch den Auftraggeber.

(6) Der Auftraggeber wird launchlabs bei der jeweiligen Nutzung der Werke als Mitschöpfer bzw. Kooperationspartner nennen.

(7) Die von launchlabs zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Druckvorlagen, Rechner, Datenträger etc. sowie sonstige Gegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden im Eigentum der launchlabs und werden nicht ausgeliefert.

§7 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt uns in dem erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung, insbesondere wird er absprachegemäß und für launchlabs kostenfrei alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen. Diese umfassen unter anderem:

  • Das Projekt wird durch die verantwortlichen Führungskräfte des Auftragsgebers unterstützt und gefördert;
  • Der Auftraggeber stellt geeignete MitarbeiterInnen in ausreichender Zahl als Interview- und Ansprechpartner;
  • Der Auftraggeber stellt für ein effizientes Arbeiten unseres Projektteams für Interviews, Workshops und im Rahmen der Endabstimmung geeignete Projekträume zur Verfügung, sofern die Projektarbeiten in den Geschäftsräumen des Auftraggebers stattfinden;
  • Der Auftraggeber sendet die für die Projektentwicklung benötigten Informationen, Inhalte und sonstige Materialien unverzüglich an launchlabs und stellt ggf. pünktliche Abnahmen, Teilabnahmen, Freigaben oder Klärung von Lizenzrechten sicher.

(2) Sämtliche im vorangegangen Absatz geregelten Handlungen haben unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen, sodass der vereinbarte Terminplan eingehalten werden kann; alle Mitwirkungshandlungen des Auftragsgebers erfolgen für launchlabs kostenfrei.

§8 Haftungsausschluss 

launchlabs haftet nicht für leicht oder grob fahrlässig verursachte Vertragsverletzungen. Die Haftung für Vorsatz und leichte oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Beides gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§9 Nennung als Referenz

Der launchlabs wird ausdrücklich gestattet, den Auftraggeber bis auf Widerruf in ihrer Liste der Referenzkunden zu nennen. Der Widerruf kann jederzeit schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen.

§10 Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder AGB/Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen oder AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(2) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, zur Ergänzung einer etwaigen Lücke Regelungen zu finden, die dem am nächsten kommen, was sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

§ 11 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist – soweit zulässig – Berlin. Hat der Kunde keinen Gerichtsstand im EU-Inland, dann kann launchlabs wahlweise auch am allgemeinen Gerichtstand des Beklagten Klage erheben. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet werden.

 

Stand Februar 2018