AGB für Raummiete

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

launchlabs GmbH, Leuschnerdamm 13, 10999 Berlin

Geschäftsführer: Simon Blake, Dr. Simon Springmann

Email: hello@launchlabs.de, Telefon: 030 201 693 950

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), Aktenzeichen: HRB 140825B

Allgemeine Geschäftsbedingungen launchlabs GmbH („launchlabs“) für die Raummiete des launchlabs Innovationloft in Berlin-Kreuzberg. Die launchlabs ermöglicht es Unternehmen, agil, dynamisch und innovativ zu arbeiten wie bahnbrechende Start-Ups und eine inter-  und multidisziplinäre Arbeitsweise zu implementieren.

§1 Allgemein

Die Einzelheiten unserer Leistungserbringung werden in unserem Angebotsschreiben festgelegt. Soweit dort keine speziellere Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen dieser AGB oder subsidiär die gesetzlichen Regelungen.

§2 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung sämtlicher durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach Aufwand zu dem verhandelten Tagessatz, jeweils, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Eine Rechnung gilt drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen.

(2) Verzugszinsen werden in Höhe von 9 %Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist dennoch möglich. Die Kosten für eine Mahnung betragen pauschal 12,50 Euro.

(3) Andere Vergütungsmodalitäten können in den jeweiligen Beauftragungen vereinbart werden. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen ist launchlabs berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

(4) Die Zahlung hat ausschließlich auf das Firmenkonto zu erfolgen. Andere Zahlungsweisen bedürfen der schriftlichen Absprache.

(5) Solange und soweit launchlabs noch offene Forderungen gegen den Vertragspartner hat, behält sie sich ein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen des Vertragspartners vor, die in ihrem Besitz sind.

(6) Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind, ist nicht zulässig.

(7) Bei Einsätzen oder Terminen außerhalb des Firmensitzes von launchlabs werden Reisekosten nach tatsächlichen Auslagen geltend gemacht.

§3 Stornofristen

(1) launchlabs ist bestrebt, sämtliche Terminwünsche zu ermöglichen. Daher müssen wir leider Stornogebühren erheben, wenn ein Termin vonseiten des Kunden verlegt oder storniert wird. Im Falle einer Stornierung bis zu 31 Tage vor der vereinbarten Raumbuchung ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Stornierungsgebühren:

  • 30-15 Tage vorher: 50% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig
  • 14-8 Tage vorher: 75% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig
  • 7-0 Tage: 100% der vereinbarten Summe laut Angebot werden fällig

(2) Jede Stornierung ist schriftlich an launchlabs zu senden. Für die Einordnung der eingehaltenen Frist gilt der tatsächliche Zugang bei launchlabs und nicht die Absendung.

§4 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die den launchlabs die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen launchlabs mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§5 Haftungsausschluss 

launchlabs haftet nicht für leicht oder grob fahrlässig verursachte Vertragsverletzungen. Die Haftung für Vorsatz und leichte oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Beides gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§6 Nennung als Referenz

Der launchlabs wird ausdrücklich gestattet, den Auftraggeber bis auf Widerruf in ihrer Liste der Referenzkunden zu nennen. Der Widerruf kann jederzeit schriftlich durch den Auftraggeber erfolgen.

§7 Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder AGB/Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen oder AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(2) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Die Vertragspartner sind verpflichtet, zur Ergänzung einer etwaigen Lücke Regelungen zu finden, die dem am nächsten kommen, was sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

§ 8 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist – soweit zulässig – Berlin. Hat der Kunde keinen Gerichtsstand im EU-Inland, dann kann launchlabs wahlweise auch am allgemeinen Gerichtstand des Beklagten Klage erheben. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet werden.

 

Stand Februar 2022