AGB der launchlabs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der launchlabs GmbH

Leuschnerdamm 13, 10999 Berlin

Geschäftsführer: Simon Blake, Dr. Simon Springmann

Email: hello@launchlabs.de, Telefon: 030 201 693 950

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), Aktenzeichen: HRB 140825B

 

Disclaimer: Alle personenbezogenen Bezeichnungen im Text sind stets geschlechtsneutral zu lesen.

 

1.      Leistungen, Geltungsbereich

1.1      Die launchlabs GmbH (nachfolgend: „launchlabs“) erbringt Beratungsleistungen, betreibt kreative Arbeitsräume und bietet Kunden digitale Lösungen für Innovation in ihren Unternehmen. Als unternehmerischer Partner für menschzentrierte Innovation unterstützt und befähigt launchlabs Unternehmen bei der Planung, Entwicklung und Implementierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Services sowie bei der Gestaltung von Experiences im Bereich der agilen und ko-kreativen Zusammenarbeit. Mit dem Innovationloft in Berlin bietet launchlabs hierfür ideale Teamarbeitsräume zur Miete auf Zeit und rundet das Angebot damit ganzheitlich ab (nachfolgend insgesamt als „Leistungen“ bezeichnet). Die Einzelheiten der Leistungserbringung von launchlabs sind im jeweiligen Angebotsschreiben beschrieben.

1.2      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge der launchlabs mit ihren Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der unter Ziffer 1.1 genannten Leistungen. 

1.3      Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie nicht von launchlabs ausdrücklich bestätigt werden

1.4      Die Angebote von launchlabs richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Anforderung weist der Kunde launchlabs die Unternehmereigenschaft durch geeignete Unterlagen (z. B. Gewerbeschein) nach.

1.5      Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen im Angebot den Regelungen in diesen AGB vor.

 

2.      Vertragsschluss

2.1      launchlabs erstellt dem Kunden ein individuelles Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, ist launchlabs an ein Angebot 14 Tage nach dessen Zugang beim Kunden gebunden.

2.2      Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. 

 

3.      Leistungspflichten von launchlabs, Personalausfall, Höhere Gewalt 

3.1      launchlabs erbringt in dem im Angebot beschriebenen Umfang Beratungsleistungen und stellt auf Zeit Räumlichkeiten zur Verfügung. 

3.2      Soweit launchlabs Beratungsleistungen erbringt, schuldet sie kein bestimmtes, wirtschaftliches Ergebnis, sondern erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen.

3.3      launchlabs ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen Subunternehmer und sonstiger Freier Mitarbeiter zu bedienen, die zur Erbringung der Leistungen geeignet sind.

3.4      Schuldet launchlabs einen bestimmten Berater („Entrepreneurial Innovation Partner“, z. B. bei Weiterbildungsformaten, Projektbegleitung und agilen Transformationen) und fällt dieser wegen Krankheit oder sonstiger, von launchlabs nicht verschuldeter Umstände aus, wird launchlabs den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Nach Rücksprache mit dem Kunden wird launchlabs entweder für Ersatz durch einen ebenso geeigneten Berater sorgen oder einen alternativen Termin bzw. eine Remote-Session (d. h. online bzw. telefonisch) anbieten. Können sich die Parteien weder auf einen alternativen Entrepreneurial Innovation Partner  noch auf einen alternativen Termin/Remote-Session einigen, sind sowohl launchlabs als auch der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde kann in diesem Fall keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, geltend machen.

3.5      In Fällen höherer Gewalt, d. h. unvorhersehbarer oder außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegender Ereignisse (wie z. B. Naturkatastrophen, Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Militär- oder Zivilputsch, Behörden- und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung) ist die hiervon betroffene Partei verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses zu informieren. launchlabs ist in diesem Fall berechtigt, etwaige Leistungstermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses zu verlängern bzw. zu verlegen, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Schadensersatzanspruch zusteht. Für den Zeitraum der Höheren Gewalt und bis 3 Wochen danach gerät launchlabs nicht in Verzug. Beide Parteien sind verpflichtet, alles Erforderliche und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

3.6      Dauert die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als 6 Monate an, ist der Kunde zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass er hieraus Ersatzansprüche ableiten kann.

 

4.     Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1      Sofern die Beratung im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung und Implementierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Services Gegenstand des Auftrags ist, benennt der Kunde einen zuständigen Ansprechpartner, der sämtliche im Rahmen des Projekts anfallende Fragen beantworten und sämtliche zusammenhängende Entscheidungen treffen kann.

4.2      Der Kunde unterstützt launchlabs in dem erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung, und wird insbesondere absprachegemäß und für launchlabs kostenfrei alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Das Projekt wird durch die verantwortlichen Führungskräfte des Kunden unterstützt und gefördert;
  • Der Kunde stellt geeignete Mitarbeiter in ausreichender Zahl als Interview- und Ansprechpartner;
  • Der Kunde stellt für ein effizientes Arbeiten unserer Entrepreneurial Innovation Partner für Interviews und Vor-Ort-Termine geeignete Projekträume zur Verfügung, sofern die Projektarbeiten nicht in den Räumlichkeiten der launchlabs stattfinden;
  • Der Kunde sendet die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und sonstige Materialien vollständig, inhaltlich zutreffend und unverzüglich an launchlabs und stellt ggf. pünktliche Abnahmen, Teilabnahmen, Freigaben oder Klärung von Lizenzrechten sicher.

4.3      Erbringt der Kunde nach Aufforderung der launchlabs und trotz weiterer, angemessener Fristsetzung die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist launchlabs berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann launchlabs dem Kunden nach ihrer Wahl entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

4.4      Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm eingebrachten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und für den jeweiligen vertraglichen Leistungszweck genutzt werden können. Falls Dritte gegen launchlabs wegen der Verletzung ihrer Rechte vorgehen, stellt der Kunde launchlabs von sämtlichen Ansprüchen und Kosten (einschließlich der erforderlichen Kosten der Abwehr der Ansprüche) auf erstes Anfordern frei. launchlabs informiert den Kunden unverzüglich, sollte ein Dritter Ansprüche gegen launchlabs geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Kunde wird launchlabs bei der Abwehr der Ansprüche unterstützen und unverzüglich sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Weitere oder weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich launchlabs ausdrücklich vor.

4.5      Der Kunde sorgt für eine regelmäßige Sicherung der Daten, um Datenbestände bei etwaigem Verlust mit vertretbarem Aufwand wiederherstellen zu können.

 

5.      Abnahme

5.1       Erbringt launchlabs im Einzelfall eine Werkleistung (z. B. Planung, Entwicklung und Implementierung individueller Geschäftsmodelle oder Produkte/Services für den Kunden), gilt für die Abnahme der Leistungen Folgendes:

5.2      Werden die Leistungen nach dem Einzelauftrag in einzelnen Abschnitten erbracht, nimmt der Kunde die entsprechenden Teilleistungen ab. launchlabs teilt die Fertigstellung der Teilleistung mit und gibt dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsgemäßheit zu prüfen.

5.3       Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die (Teil-)Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.

5.4       Im Falle von Teilleistungen vereinbaren die Parteien nach der Durchführung des letzten Leistungsabschnitts eine Gesamtabnahme. Sie darf nicht aufgrund von Mängeln verweigert werden, die bereits während der Teilabnahme erkennbar gewesen wären.

5.5       Nach Fertigstellung der Leistungen kann launchlabs zur Erklärung der Gesamtabnahme eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf der Frist gelten die Leistungen als abgenommen, sofern der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

 

6.      Leistungsänderungen („change request“)

6.1      Wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen an bestimmten vertraglich vereinbarten Leistungen, teilt er dies launchlabs schriftlich oder in Textform mit. 

6.2      launchlabs wird bei Änderungswünschen des Kunden die Auswirkungen der Änderungen auf die Vergütung oder Termine prüfen und dies dem Kunden mitteilen. Änderungsbedingte Mehraufwendungen trägt der Kunde.

 

7.      Entgelte, Zahlung, Fälligkeit, Rechnung, Verzug

7.1      Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung nach Zeitaufwand („Personentage“ oder Stundensatz) zu den im Angebot genannten Sätzen vergütet, jeweils zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei einer Stundensatzvereinbarung wird im Viertelstundentakt abgerechnet. Soweit nicht anders vereinbart, sind von launchlabs vorgelegte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen bloße Schätzungen und nicht verbindlich. 

7.2      Bei Einsätzen oder Terminen außerhalb des Firmensitzes von launchlabs (Leuschnerdamm 13, 10999 Berlin) werden erforderliche Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und weitere, im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter vom Kunden gesondert nach Aufwand und gegen Nachweis erstattet. Weitere Vergütungsmodalitäten können in den jeweiligen Einzelaufträgen zwischen den Parteien vereinbart werden. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen ist launchlabs berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung von bis zu 40% zu verlangen.

7.3      Soweit nicht anders vereinbart, rechnet launchlabs jeweils zum Monatsende nach Aufwand ab. 

7.4      Die Entgelte sind 14 Tage nach Rechnungsstellung und Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Im Falle von Werkleistungen tritt die Fälligkeit nach (Teil-)Abnahme (vgl. Ziffer 5.) und Zugang der Rechnung beim Kunden ein.

7.5      launchlabs ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen.

7.6      Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen per Überweisung auf das in der Rechnung von launchlabs angegebene Firmenkonto zu leisten. 

7.7      Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. berechnet. launchlabs behält sich vor, die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale von 40 EUR (vgl. § 288 Abs. 5. S. 1 BGB) sowie ggf. weiteren oder höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Verzugspauschale ist jedoch in jedem Fall auf den geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

 

8.      Stornierung von Leistungen, Stornogebühren

8.1      Im Falle von Beratungs- und Weiterbildungsleistungen ist launchlabs bestrebt, Terminwünsche zu ermöglichen. Terminvereinbarungen der Parteien sind verbindlich. 

8.2      launchlabs ermöglicht dem Kunden eine kostenfreie Stornierung bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin. Storniert oder verlegt der Kunde aus Gründen, die allein in seiner Person liegen, einen verbindlichen Termin weniger als 31 Tage vor Beginn des Termins, gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • 30 Tage bis 15 Tage vor Terminbeginn: 50 % der vereinbarten Angebotssumme,
  • 14 Tage bis 8 Tage vor Terminbeginn: 75 % der vereinbarten Angebotssumme,
  • 7 und weniger Tage vor Terminbeginn: 100 % der vereinbarten Angebotssumme. 

8.3      Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass launchlabs durch die Stornierung kein oder ein geringerer als der vorgenannte pauschalierte Schaden (Stornierungsgebühren) entstanden ist. launchlabs behält sich vor, im Falle einer Stornierung einen weiteren oder weitergehenden Schaden geltend zu machen.

8.4      Jede Stornierung ist schriftlich oder in elektronischer Form an launchlabs zu senden. Für die Bemessung der Stornierungsgebühren im Sinne der Ziffer 8.2. kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei launchlabs an. 

 

9.      Nutzungsrechte, Urhebervermerk, Eigentum an Betriebsgegenständen

9.1      Die Leistungen von launchlabs beinhalten ggf. rechtliche schutzfähige Leistungen (nach Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Design- oder Markenrecht, etc.), wie z. B. Zeichnungen, Entwürfe, Rohversionen, etc. Die Rechte an den erbrachten Leistungen verbleiben allein bei launchlabs. 

9.2      launchlabs räumt dem Kunden ein mit der vollständigen Zahlung sämtlicher Entgelte aufschiebend bedingtes, nicht übertragbares und einfaches Recht ein, die Leistungen räumlich und zeitlich unbeschränkt ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks und im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart nutzen zu dürfen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt. Insbesondere sind Änderungen, Vervielfältigungen, das öffentliche Zugänglichmachen der Leistungen ohne vorherige schriftliche Einwilligung von launchlabs unzulässig.

9.3      Urhebervermerke oder Marken von launchlabs an Materialien dürfen weder entfernt noch verändert werden. 

9.4      Entstehen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Parteien derartige kreative Ergebnisse, die ihrerseits schutzfähige geistige Leistungen sind, oder die den Kunden in die Lage versetzen, Werke, Kennzeichen, technische oder ästhetische Neuheiten zur Serienreife zu entwickeln, zu registrieren oder sonst wirtschaftlich auszuwerten, so verpflichtet sich der Kunde dazu, launchlabs in diese weitere Entwicklung und Auswertung vertraglich mit einzubeziehen bzw. launchlabs eine weitere Kooperation verbindlich anzubieten, umfänglich Auskunft zu erteilen und launchlabs angemessen für jede künftige Verwertung zu vergüten. Der Kunde wird launchlabs bei der jeweiligen Nutzung der Leistungen als Mitschöpfer bzw. Kooperationspartner nennen.

9.5      Die von launchlabs zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Betriebsgegenstände, wie insbesondere Druckvorlagen, Hardware/Computer, Datenträger etc. sowie sonstige Gegenstände bleiben, auch wenn sie im Rahmen einer zeitweisen Nutzung gesondert berechnet werden, im Eigentum der launchlabs und werden nicht ausgeliefert.

 

10.      Referenzen

launchlabs ist berechtigt, den Kunden namentlich als Referenz auf der Website, in Print- wie Digitalmedien zu benennen. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass die Referenz entfernt wird.

 

11.      Sonderbestimmungen für die Miete von Räumlichkeiten, Catering, Servicepersonal, Rücktritt 

Für den Fall, dass die Parteien die zeitweise Überlassung von Räumlichkeiten der launchlabs vereinbart haben, gelten ergänzend zu den übrigen Regelungen in diesen AGB folgende Bestimmungen:

11.1      Je nach Vereinbarung im Einzelvertrag stehen zur Vermietung in den launchlabs folgende Räumlichkeiten zur Verfügung: Greenhouse Plaza, Playground Studio und Playground Teamspace mit den Nebenräumen Empfang, Garderobe, Community-Space mit Küche und Essbereich sowie WC-Räume.

11.2      Der Kunde hat launchlabs eine für die Abwicklung generell bevollmächtigte, verantwortliche Person zu benennen, die insbesondere vertragliche Verpflichtungen eingehen kann und während der Veranstaltung sowie bei der Vor- und Nachbereitung anwesend sein muss.

11.3      Dem Kunden obliegt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Veranstaltung und deren sachgemäßer Durchführung.

11.4      Werden für die Durchführung einer Veranstaltung in den launchlabs-Räumen besondere Prüfungen, Abnahmen, Genehmigungen oder Erlaubnisse benötigt, so ist für deren rechtzeitige Beantragung oder Durchführung sowie für die Übernahme von Kosten und Gebühren ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. 

11.5      Die Verantwortung für die Erstellung etwaiger notwendiger GEMA- oder KSK-Meldungen sowie weiterer erforderlicher Meldungen liegt beim Kunden. launchlabs haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen, Zuschläge oder Gebühren.

11.6      Der Kunde unterliegt während der Veranstaltung in den Räumlichkeiten sowie den umliegenden Hofanlagen dem Hausrecht von launchlabs. Den Anordnungen von launchlabs bzw. deren Mitarbeitern sowie den verantwortlichen Aufsichtspersonen des Gewerbehofs Leuschnerdamm 13 ist Folge zu leisten.

11.7      Fluchtwege und Notausgänge müssen unverstellt bleiben.

11.8      Jede geplante Werbung im Rahmen von Veranstaltungen, insbesondere Video-/TV-Aufzeichnungen und Interviews dürfen nur nach erfolgter Absprache mit launchlabs durchgeführt werden. launchlabs kann dem Kunden jederzeit untersagen, die Marke „launchlabs“ als Referenz zu nennen. 

11.9      Nach Absprache können dem Kunden Schlüssel für die Räumlichkeiten leihweise überlassen werden. Der Empfänger der Schlüssel ist für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich und übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel. Sämtliche Folgen, die sich aus einem möglichen Verlust ergeben, trägt der Kunde.

11.10      Zum Vertragsabschluss muss der Kunde die voraussichtliche Teilnehmerzahl der Veranstaltung in den Räumlichkeiten von launchlabs bekanntgeben. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung zu sichern, muss die finale Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn an launchlabs schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt werden. Spätere Änderungen können nicht berücksichtigt werden.

11.11      Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung schuldhaft verursacht werden und hat den entstandenen Schaden umgehend fachgerecht zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so wird launchlabs dem Kunden eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schadens setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist launchlabs berechtigt, den Schaden auf Kosten des Kunden fachgerecht beseitigen zu lassen. Wird durch den Schaden und/oder dessen Beseitigung eine Anschlussvermietung be- oder verhindert, haftet der Kunde auch für den daraus entstehenden Mietausfall und etwaige weitere Schäden und Aufwendungen.

11.12      Der Kunde stellt launchlabs von Ansprüchen und Forderungen Dritter frei, die infolge der Nutzung der Räume durch den Kunden oder an der Veranstaltung beteiligter Personen gegen launchlabs erhoben werden, einschließlich der Kosten etwaiger Prozessführung. Ziffer 4.4., S. 2 ff. dieser AGB gelten entsprechend.

11.13      Für eingebrachte Gegenstände des Kunden, seiner Mitwirkenden, Mitarbeiter und Zulieferer übernimmt launchlabs keine Haftung. 

11.14      launchlabs haftet dem Kunden für Schäden, die keine Personenschäden sind, und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, nur sofern launchlabs bzw. deren Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

11.15      Die verschuldensunabhängige Haftung von launchlabs für bestehende Mängel bei Vertragsschluss (sog. „anfängliche Sachmängel“) aus § 536a Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen (sog. „Garantiehaftung“).

11.16      Nutzung der Räume und Einrichtungen dürfen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Änderungen müssen vorab mit launchlabs abgestimmt werden. Nutzungen zu verbotenen oder sittlich anstößigen Zwecken sowie Nutzungen von religiösen bzw. weltanschaulichen sowie politischen Organi- sationen, oder Personen, die in direkter oder maßgeblicher Beteiligung hieran stehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11.17      Die Unter- und Weitervermietung der Räume durch den Kunden ist nicht gestattet. Die Nutzung zu Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen muss vorab mit launchlabs abgestimmt werden.

11.18      Rauchen und offenes Feuer in den Räumen sind ebenso wie das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.

11.19      Die Nutzung der Räume ist innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums möglich. Darüber hinausgehende Nutzungen sind mit launchlabs schriftlich zu vereinbaren und werden anteilig in Rechnung gestellt.

11.20      Soweit nicht anders vereinbart, können die Räume werktags (Mo-Fr) im Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr genutzt werden. Während der gesetzlichen Feiertage in Berlin sowie an Samstagen und Sonntagen ist die Nutzung eingeschränkt und nur nach vorheriger Absprache möglich. Da ab 20.00 Uhr die komplette Hofanlage verschlossen ist, bedarf die Raumnutzung zu späteren Tageszeiten vorheriger Abstimmung mit launchlabs. 

11.21      Bei der Nutzung der launchlabs-Räumlichkeiten sowie der angrenzenden Hofflächen sind die Lärmschutzbestimmungen einzuhalten; insbesondere nach 20.00 Uhr ist Lärmentwicklung zu vermeiden. Für die Einhaltung haftet der Kunde.

11.22      Technische Installationen, das Einbringen hausfremder technischer Geräte und das Anbringen von Dekorationsmaterial bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von launchlabs. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass von diesen Installationen keine Gefahren ausgehen. Die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie etwaige Anordnungen und Auflagen sind vom Kunden einzuhalten. 

11.23      Unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung müssen die mitgebrachten Installationen, Anlagen und Gegenstände durch den Kunden entfernt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, darf launchlabs die Entfernung und Lagerung der Sachen auf Kosten des Kunden vornehmen. Wird hierdurch eine Anschlussvermietung be- oder verhindert, gilt die Regelung in Ziffer 11.11 Satz 4 entsprechend.

11.24      Dem Kunden ist bekannt, dass zeitgleich mit seiner Veranstaltung auch andere Veranstaltungen sowie das Tagesgeschäft der launchlabs in den launchlabs-Räumen stattfinden können. Etwaige aus diesem Umstand resultierende Ansprüche des Kunden gegen launchlabs sind ausgeschlossen.

11.25      Dem Kunden und seinen Gästen steht während der Nutzung der Räume drahtloser Internetzugang zur Verfügung. Der Zugang erfolgt mit Login und Passwort, die von launchlabs an den Kunden übermittelt werden. Login und Passwort sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Mit der Nutzung des W-Lans erkennen der Kunde und seine Gäste die Nutzungsbedingungen von launchlabs an.

11.26      Der Kunde übernimmt die Räume in einwandfreiem, unbeschädigtem, sauberem und ordentlichem Zustand. Sollte er Abweichungen oder Mängel feststellen, sind diese unverzüglich launchlabs mitzuteilen. Spätere Kostenreduktionen sind ausgeschlossen.

11.27      Der Kunde geht mit den Räumen, dem Inventar und den zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Gegenständen pfleglich um. Die Rückgabe der Räume durch den Kunden erfolgt in dem gleichen Zustand, wie er sie vorgefunden hat.

11.28      Verpackungsmüll u. ä. müssen direkt nach der Veranstaltung entfernt werden.

11.29      Soweit nicht anders vereinbart, trägt launchlabs die Kosten für die Reinigung nach der Veranstaltung. Sollte es jedoch zu einer unverhältnismäßigen Verunreinigung der Räumlichkeit kommen, so behält sich launchlabs das Recht vor, dem Kunden eine Sonderreinigungsgebühr nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

11.30      launchlabs kann nach den gesetzlichen Regelungen sowie ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • der Kunde unvollständige oder täuschende Angaben über Art und geplanten Ablauf der Veranstaltung gemacht hat;
  • der Kunde den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen trotz Aufforderung von launchlabs nicht nachgekommen ist;
  • launchlabs davon Kenntnis erlangt, dass der Kunde rassistische, menschenunwürdige, diskriminierende, demokratiefeindliche oder gewaltverherrlichende Sachverhalte im Rahmen der Veranstaltung thematisiert;
  • launchlabs Informationen erlangt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen;
  • behördliche Maßnahmen und/oder Auflagen, die nicht in den Risikobereich von launchlabs fallen (z. B. COVID-19), der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen;
  • launchlabs ernsthaft zu befürchten hat, dass durch die Veranstaltung des Kunden die Funktions-
    fähigkeit des laufenden Betriebes und dessen Sicherheit gefährdet werden kann oder das Ansehen von launchlabs maßgeblich beeinträchtigt werden könnte.

11.31      Der Kunde kann nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Unbeachtet des Rücktrittsgrundes gelten für den Kunden die in Ziffer 8.1 bis 8.4 beschriebenen Stornoregelungen entsprechend.

11.32      Verköstigung und Getränke für die Veranstaltung werden von launchlabs nach Abstimmung mit dem Kunden und auf dessen Rechnung organisiert. Die Details zu den verschiedenen Catering-Möglichkeiten werden in den Angeboten beschrieben. 

11.33      Für die Planung und Berechnung des Caterings muss der Kunde die finale Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn an launchlabs schriftlich mitteilen. Spätere Änderungen können nicht berücksichtigt werden.

11.34      Dem Kunden ist es nur nach schriftlicher Genehmigung durch launchlabs erlaubt, eigene Verpflegung und Getränke für die Veranstaltung zu verbrauchen.

11.35      launchlabs stellt für die Durchführung der Veranstaltung eigenes Servicepersonal zur Verfügung. Die Kosten (vereinbarter Stunden- bzw. Tagessatz) trägt der Kunde.

11.36      Für die technische Begleitung der Veranstaltung, insbesondere für die Nutzung der Aufnahme- und Green Screen-Studios stellt launchlabs nach Absprache mit dem Kunden eigenes technisch geschultes Personal zur Verfügung. Die Kosten (vereinbarter Stunden- bzw. Tagessatz) trägt der Kunde.

 

12.      Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

12.1      Soweit nicht in Ziffer 11 dieser AGB oder nachfolgend anders vereinbart, richtet sich die Gewährleistung der launchlabs für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2      launchlabs ist befugt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Kunde die geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

12.3      Die Gewährleistung von launchlabs entfällt in den Fällen, in denen der Mangel bzw. der Schaden allein darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde Änderungen an den von launchlabs erbrachten Leistungen vorgenommen hat. Entsprechendes gilt, sofern der Mangel auf vom Kunden zur Verfügung gestellten mangelhaften Informationen, Produkten, Materialien oder auf einer unsachgemäßen Bedienung durch den Kunden zurückzuführen ist. 

12.4      Der Kunde unterstützt launchlabs bei der Mangelfeststellung und -beseitigung und stellt sämtliche Informationen zur Verfügung, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

12.5      Der Kunde setzt in Fällen von Mängeln an einer Werkleistung eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Sofern ein Mangel der von launchlabs erbrachten Leistung vorliegt, ist launchlabs berechtigt, die Leistung nach eigener Wahl nachzubessern oder neu zu erbringen. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt als gescheitert, wenn zwei Versuche durch launchlabs nicht innerhalb angemessener Zeit zur Behebung des Mangels geführt haben oder wenn die Mangelbehebung endgültig gescheitert ist. Der Kunde erklärt Rügen in elektronischer Form oder schriftlich unter genauer Beschreibung des Problems.

 

13.      Haftung

13.1      launchlabs erbringt ihre Leistungen nach der gebotenen branchenüblichen Sorgfalt. 

13.2      Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber launchlabs als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, wenn nicht einer der nachfolgenden Ausnahmen vorliegt.

13.3      launchlabs haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder etwaig übernommener Garantien beruhen, bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet („Kardinalpflichten“), und soweit sie nach dem Produkthaftungsgesetz zur Haftung verpflichtet ist. 

13.4      Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

13.5      Für den Verlust gespeicherter Daten haftet launchlabs ausschließlich dann, wenn der Kunde aufgrund regelmäßiger, ordnungsgemäß durchgeführter Datensicherungen sichergestellt hat, dass diese Daten durch einen vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung ist im Rahmen der vorstehenden Haftungsbegrenzung und der Höhe nach auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

13.6      Diese Haftungsregelungen gelten, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, für sämtliche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, einschließlich vorvertraglicher und nebenvertraglicher Ansprüche.

 

14.      Geheimhaltung

14.1      Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz und sämtliche Unterlagen, Dokumente und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, ferner das für den Kunden individuell erstellte Angebot. 

14.2      Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, 

  1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; 
  2. die der Empfänger eigenständig erlangt hat, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; 
  3. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; 
  4. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. 

14.3      Die nach §§ 3, 5 Geschäftsgeheimnisgesetz erlaubten und von der Vertraulichkeit ausgenommen Handlungen bleiben unberührt. Gegebenenfalls bestehende separate Geheimhaltungsvereinbarung der Parteien bleibt hiervon unberührt.

 

15.      Datenschutz

15.1      Die Parteien werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, etwa nach Datenschutzgrundverordnung oder Bundesdatenschutzgesetz, einhalten. Insbesondere setzen die Parteien für die Durchführung des Vertragsverhältnisses ausschließlich Personen ein, die ihrerseits zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden sind. Sofern launchlabs im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien mit Anerkennung der AGB/bei Beauftragung des Angebots einen Datenverarbeitungsvertrag im Sinne des Art. 28 Datenschutzgrundverordnung.

15.2      launchlabs wird personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur in dem Umfang verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. 

 

16.      Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 

16.1      Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

16.2      Der Kunde darf mit außerhalb des Synallagmas, d. h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stehenden Forderungen nicht aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von launchlabs nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. 

16.3      Solange und soweit launchlabs noch offene Forderungen gegen den Kunden hat, behält sie sich ein Zurückbehaltungsrecht an Gegenständen des Kunden vor, die in ihrem Besitz sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur mit Gegenforderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

 

17.      Schlussbestimmungen

17.1      Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, Kündigungen, Rücktritt oder Mahnungen sowie sonstige Gestaltungserklärungen bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form. 

17.2      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

17.3      Erfüllungsort ist für beide Parteien Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des deutschen Internationalen Zivilrechts.

17.4      Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin-Mitte. launchlabs ist darüber hinaus berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

 

Stand Oktober 2023